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Fachbegriffe zum Thema


Hier finden Sie eine Liste mit ausgewählten Fachbegriffen zum Thema.

Abbasiden:

Bedeutendes Kalifengeschlecht in Bagdad (750-1258)

Adat:

‘Lokalsitten‘ zusätzlich zur, als Volksislam aber auch oft in Konflikt mit der Schari‘a.

'Aja:

Wunderzeichen, Bezeichnung der 6.206 Koranverse

al-Alam al-Islami:

‘Welt des Islam‘; Synonym für Dar al-Islam.

Aschariten:

Schule des Kalam; sie betont die Unerschaffenheit des Korans und das Geheimnis Gottes

Ayatollah:

‘Zeichen Gottes‘; hochrangiger schi’itischer Rechtsgelehrter, der zum Idjtihad (individuelle Rechtsfindung) befähigt ist und autoritative Gutachten ( Fetwa) ausstellen kann.

'Basmala:

Formel: ›Im Namen Gottes, des Gnädigen und Barmherzigen‹

'Bida:

Häresie, Glaubensabspaltung

Dar al-ahd:

‘Haus des Vertrages‘; Teil des Dar alharb, in dem temporärer Frieden vereinbart wurde, solange die Muslime schwach sind.

Dar al-harb:

‘Haus des Krieges‘; außer-islamische Territorialität im Gegensatz zu Dar al-Islam.

Dar al-Islam:

‘Haus des Islam‘; auch Dar al-salam (,Haus des Friedens‘); islamische Territorialität im Gegensatz zu Dar al-harb.

Daula:

Staat.

Da’wa:

‘Ruf zum Islam‘; islamische Mission.

Dhikr:

Das endlose Wiederholen eines Gottesnamens (Sufismus)

Dhimmi:

‘Schutzbefohlener‘; Angehöriger einer vom Islam geschützten monotheistischen Minderheit innerhalb muslimisch regierten Territoriums. Nur Christen und Juden gelten als Dhimmi, Angehörige anderer Religionen gelten als Kuffar (vgl. Kafir) und genießen keine islamische Toleranz.

Din:

Religion (bezeichnet ausschließlich Offenbarungsreligionen).

Din al-fitra:

‘die natürliche Religion‘; Fitra bezeichnet den Schöpfungszustand des Menschen, in dem er sich der Einheit Gottes (Tauhid) bewußt ist.

Djahiliyya:

‘Unwissen‘, ‘Ignoranz‘; Bezeichnung der vor-islamischen Zeit in der Menschheitsgeschichte.

Dja ‘r:

Despotie.

Djihad:

‘Anstrengung‘; häufig falsch als ‘Heiliger Krieg‘ übersetzt.

Djinaya (Pl. Djinayat):

‘Delikt‘; Vergehen an einem Recht des Menschen (Haq Adami) im Gegensatz zu Hadd; allgemein Teil des islamischen Strafrechts.

Dschi'had:

Der heilige Krieg

Dschinn:

Böser Geist

Faqih (Pl. Fuqaha):

islamischer Sakraljurist (vgl. Fiqh).

'Fatiha:

Eröffnungssure, Sure 1

Fiqh:

islamische Jurisprudenz; Disziplin der Schari‘a-Interpretation; auch das daraus resultierende Regelwerk.

Fetwa:

‘Rechtsgutachten‘; die Entscheidung eines Mufti ( Schari‘a-Gelehrter).

al-Gharb:

‘der Westen‘; modernes Synonym für Dar al-harb.

Hadd (Pl. Hudud):

sprachlich: ‘Grenze‘; religiös: eine im Koran vorgeschriebene Strafe für ein Vergehen an einem Recht Gottes (Haq Allah); allgemein: Teil des islamischen Strafrechts.

Haddsch:

Die Pflichtwallfahrt

Hadith:

Überlieferung von normsetzenden Traditionen (Aussprüche und Handeln) des Propheten Mohammed.

'Hafis:

Ehrentitel eines Mannes, der den Koran auswendig kennt

Hakimiyyat Allah:

‘Gottesherrschaft‘; islamistisches Ordnungskonzept.

Halal:

nach der Schari‘a ‘erlaubt‘.

Ha'nif:

Gottessucher, Einsiedler

Haram:

nach der Schari‘a ‘verboten‘.

Hidjra:

‘Migration‘; die Auswanderung des Propheten Mohammed von Mekka nach Medina 622.

Hisbah:

‘das Amt des Muhtasib‘; im klassischen Islam das Recht des Kalifen, seine Ra‘iyya auf Einhaltung der islamischen Vorschriften zu kontrollieren und gegebenenfalls zur Rechenschaft zu ziehen; im heutigen Ägypten islamische Rechtsnorm, nach der Verstöße gegen die Schari‘a zur Anzeige gebracht werden können.

Imam:

‘Führer‘; hat im Sunna-Islam eine doppelte Bedeutung: Vorbeter in der Moschee, auch religiös legitimierter politischer Führer der Umma. Im Schi‘a-Islam dagegen Nachfahre des Propheten Mohammeds über die Linie Alis gemäß der Imamatslehre.

Imam adil:

‘gerechter Imam‘.

Imam al-dja ‘ir:

‘despotischer Imam‘.

Is'lam:

›Sich ergeben in den Willen Allahs‹

al-Islam din wa daula:

die Entsprechung des Religiösen und Politischen im Islam (vgl. Din, Daula).

'Kaaba:

›Würfel‹. Tempel mit dem Meteoriten in Mekka (islamisches Zentralheiligtum)

'Kadi:

Richter

Kafir (Pl. Kuffar oder Kafirun):

‘Ungläubiger‘ (vgl. Kufr).

Kalam:

scholastische islamische Theologie.

Kalif:

‘Nachfolger‘, ‘Stellvertreter‘; Titel des religiösen und politischen Oberhaupts der Umma.

'Kibla:

Die Richtung des Gebetes zur Kaaba in Mekka

Ki'jas:

Rechtsquelle; Analogieschluß

Koraischiten:

Geschlecht, das im 6. Jahrhundert Mekka beherrschte; aus einer Seitenlinie entstammte Mohammed

Koran:

‘Rezitation‘; das heilige Buch des Islam; für Muslime das auf arabisch an den Propheten Mohammed offenbarte Wort Gottes.

Kufr:

‘Unglaube‘ (vgl. Kafir).

'Lailat Al 'Kadr:

Die Nacht vom 26./27. Ramadan. Höchstes Fest des Islam: Feier der Offenbarung des Koran

Madhhab (Pl. Madhahib):

 Fiqh-System, dem eine bestimmte religiöse Gruppe folgt; (konfessionelle) Rechtsschule; im sunnitischen Islam: Hanafiten, Hanbaliten, Schafi‘iten, Malikiten.

'Mahdi:

›Messias‹. Bei den Schiiten Bezeichnung für den Imam der Endzeit

Mahabba:

‘Gottesliebe‘.

Malikiten:

Rechtsschule

Medina:

›Stadt‹ (des Propheten), ursprünglich Jathrib

Mih'rab:

Nische in der Moschee, die die Gebetsrichtung anzeigt

Min'bar:

Kanzel in der Moschee

Mo'hammed:

›Der Gepriesene‹. Name des Propheten

Mu‘amala (Pl. Mu‘amalat):

‘an der Doktrin orientierte Praxis‘; im engeren Sinne pekuniäre Transaktion.

Mudjahidin (Sg. Mudjahid):

diejenigen, die Djihad betreiben; Kämpfer auf dem Wege Allahs (Sirat Allah).

'Mufti:

Gelehrter, der Rechtsentscheidungen und Rechtsgutachten erteilt.

Muhtasib:

Inhaber des Hisbah-Amtes, der im klassischen Islam vor allem die Märkte überwachte, um Betrug zu verhindern.

Murtad (Pl. Murtadun):

Apostat (vgl. Riddah).

'Muslim:

›Der, der sich in den Willen Allahs ergeben hat‹

Na'bi:

Prophet, Zeuge Gottes, Verkündiger des Gerichtes

Nijja:

Formulierung der Absicht zu beten, zu fasten usw.

Nizam Islami:

‘islamisches System‘; islamistisches Ordnungskonzept.

Omajjaden:

Kalifengeschlecht in Damaskus (660-750)

Osmanen:

Herrschergeschlecht der islamischen Türkei

Rabbaniyya:

Theozentrismus.

Ra ‘iyya:

‘Herde‘; Untertanen des Kalifen.

Rama'dan:

Fastenmonat (neunter Monat des Mondjahres)

Raschidun:

‘Rechtgeleitete‘; Bezeichnung der ersten vier Kaufen (632—661): Abu Bakr, Omar, Uthman und Ali.

Ra'sul:

Prophet, der den Auftrag erhält, den Menschen ein Glaubensgesetz oder heiliges Buch zu übermitteln (Moses, Jesus, Mohammed u. a.)

Riddah:

Abfall vom Glauben; Apostasie.

al-Sahwa al-Islamiyya:

‘islamisches Erwachen‘; Bezeichnung des islamischen Revivalismus.

Sa'kat:

Pflicht des Almosengebens

Sa'lat:

Pflicht des täglichen Gebetes

'Samsam:

Heilige Quelle in Mekka

Sawm:

Pflicht des Fastens im Ramadan

Scha'hada:

Glaubensbekenntnis, Übertrittsformel (1. Pflicht)

Schari ‘a:

islamisches Gottesgesetz, das die Vorschriften und Verbote der Religion aufstellt; nicht kodifizierte, post-koranische Konstruktion des islamischen interpretativen Rechtssysterns auf Basis von Koran, Sunna, Idjma (Konsens) und Qiyas (Analogieschluß).

Schi’a:

‘Partei Alis‘; allgemeine Bezeichnung für den Teil der Muslime, der an das Recht Alis und seiner Nachfahren auf Führerschaft der islamischen Umma glaubt.

Schirk:

›Das Gott Gefährten zugesellen‹. Bezeichnung für die Sünde der Christen, die die Dreieinigkeit lehren

Schumuli:

‘umfassend‘; vor allem die Allumfassenheit des Islam bezeichnend; auch ‘totalitär‘.

Schumuliyya:

Totalität des Islam (vgl. Schumuli).

Siyasa:

‘Politik‘, ‘Staatsverwaltung‘ im Gegensatz zur Sphäre des religiösen Rechts ( Schari‘a).

Sufismus:

islamische Mystik

Sunna:

Tradition des Propheten Mohammed; als Sunniten werden im Gegensatz zu den Schi‘iten die Angehörigen des Mehrheitsislam bezeichnet, die der von den frühen Kalifen etablierten religio-politischen (Herrschafts-)Praxis folgen.

Sure

Kapitel des Korans (114)

Takfir:

Erklärung zum Ungläubigen.

Taqiyya:

Verheimlichung/Verstellung des religiösen Glaubens und der eigenen Absichten (um sich, seine Familie oder sein Eigentum vor Schaden zu schützen).

Tatarruf:

Extremismus, kann zu Terror (Irhab) führen.

Tatbiq al-schari‘a:

‘Anwendung der Schari’a‘; islamistisches Programm zur Implementierung der Schari‘a als Staatsrecht.

Ta‘til hukm Allah:

‘Aussetzung der Souveränität Gottes‘, d. h. Suspendierung der Schari‘a.

Tauba:

‘Reue‘.

Ulema (Sg. Alim):

islamische Rechtsgelehrte.

Umma:

‘Glaubensgemeinschaft‘; Weltgemeinschaft aller Muslime; soziologisch: geglaubte Wir-Gruppe.

'Umra

Die Kleine (nicht vorgeschriebene) Wallfahrt zur Kaaba

Usul:

Fundamente der Religion.

Usuliyya:

‘Fundamentalismus‘.

Waqf (Pl. Auqaf):

religiöse/fromme Stiftung, die nach islamischem Recht unveräußerliches und unteilbares Eigentum über den Tod des Besitzers hinaus darstellt; auch als göttliches Eigentum verstanden.

Zhul Allah:

‘Schatten Allahs‘; Bezeichnung des Imam-Kalifen als Leiter der islamischen Umma.