Zulassung zum Studium
Die Qualifikation für den Masterstudiengang Umweltethik wird nachgewiesen durch:
1. die allgemeine Hochschulreife oder die einschlägige fachgebundene Hochschulreife gemäß der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaats Bayern und in staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen in der jeweils geltenden Fassung oder eine äquivalente ausländische Hochschulzugangsberechtigung und
2. einen zumindest durchschnittlichen ersten Hochschulabschluss bzw. einen einem ersten Hochschulabschluss gleichwertigen Abschluss mit Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Bereich Sozialwissenschaften im Umfang von mindestens 120 Leistungspunkten oder Katholische Theologie im Umfang von mindestens 50 Leistungspunkten oder Wirtschaftswissenschaften im Umfang von mindestens 120 Leistungspunkten; ein zumindest durchschnittlicher Abschluss ist gegeben, wenn der Bewerber oder die Bewerberin mit der auf der Grundlage der Prüfungsordnung des grundständigen Studiums nach Satz 1 verliehenen Abschlussnote zu den besten 50 von Hundert der Absolventen und Absolventinnen des jeweiligen Prüfungsjahrgangs gehört; der Nachweis erfolgt durch eine Bestätigung der zuständigen Prüfungsbehörde des Studiums nach Satz 1; sowie
3. der durch die DSH-Prüfung [Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang] oder eine vergleichbare Prüfung erbrachte Nachweis der fachlich erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache bei Studienbewerbern und -bewerberinnen aus dem Ausland.