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ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN


Zulassung zum Studium

Die Qualifikation für den Masterstudiengang Umwelt­ethik wird nachgewiesen durch:

1. die allgemeine Hochschulreife oder die einschlägige fachgebundene Hoch­schul­reife gemäß der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hoch­schulen des Freistaats Bayern und in staatlich aner­kannten nichtstaatli­chen Hoch­schulen in der jeweils geltenden Fassung oder eine äquivalente auslän­dische Hoch­schulzugangsberechtigung und

2. einen zumindest durchschnittlichen ersten Hochschulabschluss bzw. einen einem ersten Hochschulabschluss gleichwertigen  Abschluss mit Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Bereich Sozialwissenschaften im Umfang von mindestens 120  Leistungspunkten oder Katholische Theologie im Umfang von mindestens 50  Leistungspunkten oder Wirtschaftswissenschaften im Umfang von mindestens 120 Leistungspunkten; ein zumindest durchschnittlicher Abschluss ist gegeben, wenn der Bewerber oder die Bewerberin mit der auf der Grundlage der Prüfungsordnung des grundständigen Studiums nach Satz 1 verliehenen Abschlussnote zu den besten 50 von Hundert der Absolventen und Absolventinnen des jeweiligen Prüfungsjahrgangs gehört; der Nachweis erfolgt durch eine Bestätigung der zuständigen Prüfungsbehörde des Studiums nach Satz 1; sowie

3. der durch die DSH-Prüfung [Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang] oder eine vergleichbare Prüfung erbrachte Nach­weis der fachlich erforderli­chen Kenntnisse der deutschen Sprache bei Stu­dienbe­werbern und -bewerberinnen aus dem Ausland.