Diplomstudiengang Katholische Theologie
Das Fach Kirchenrecht wird gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 2 StOKTF) im Hauptstudium studiert und im zweiten Prüfungsabschnitt der Diplomhauptprüfung sowohl schriftlich als auch mündlich geprüft (§ 22 DiplPOKTF/2002). Neben der Pflichtvorlesung (10 SWS) kann im Kirchenrecht ein qualifizierter Seminarschein in der Praktischen Theologie gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 DiplPOKTF/2002 erworben werden.
Angebote des Lehrstuhls für Diplomstudierende:
1. Grundlegung des Kirchenrechts und Allgemeine Normen
2. Verfassungsrecht
3. Eherecht
4. Verkündigungsrecht und Sakramentenrecht)
Kirchenrecht als Schwerpunktfach
Im Fach Kirchenrecht kann spätestens ab dem 7. Fachsemester das Scherpunktstudium gewählt werden. Zwischen dem 5. und dem 10. Fachsemester sind fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Kolloquien) im Umfang von 8 SWS zu besuchen. Darüber hinaus wird im Schwerpunktfach die Diplomarbeit verfaßt (§ 27 StOKTF). Das Thema wird in Absprache mit dem Professor festgelegt und die Arbeit von diesem als Mentor betreut. Für die Bearbeitung stehen ab Ausgabe des Themas 6 Monate zur Verfügung. Sie dient dem Nachweis, wissenschaftliche Sachverhalte selbstständig zu bearbeiten und formal wie sachlich korrekt darstellen zu können (vgl. § 17 DiplPOKTF/ 2002).
Das Schwerpunktfach wird in einer eigenen 30minütigen mündlichen Prüfung am Ende des 10. Semesters geprüft (§ 22 Abss. 1 und 5 DiplPOKTF/2002).