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Informationen Diplom


Studienziel ist die Einführung in die rechtlichen Normen, die Verfassung und Leben der Kirche bestimmen. Die Studenten sollen ein theologisch fundiertes und rechtlich orientiertes Verständnis der Kirche erhalten. Außer den dazu erforderlichen kirchenrechtlichen Kenntnissen sollen sie die Fähigkeit erwerben, den priesterlichen Dienst in Wahrung der Rechtsordnung und in Kenntnis der rechtlichen Möglichkeiten zu vollziehen, und befähigt zu werden, die kirchenrechtliche Relevanz konkreter Sachverhalte zu erkennen und zu werten. (Die Deutschen Bischöfe, Rahmenordnung für die Priesterbildung v. 1. Dezember 1988, Nr. 117)

Diplomstudiengang Katholische Theologie

 

Das Fach Kirchenrecht wird gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 2 StOKTF) im Hauptstudium studiert und im zweiten Prüfungsabschnitt der Diplomhauptprüfung sowohl schriftlich als auch mündlich geprüft (§ 22 DiplPOKTF/2002). Neben der Pflichtvorlesung (10 SWS) kann im Kirchenrecht ein qualifizierter Seminarschein in der Praktischen Theologie gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 DiplPOKTF/2002 erworben werden.

Angebote des Lehrstuhls für Diplomstudierende:

  • Viersemestriger Vorlesungszyklus:

1.      Grundlegung des Kirchenrechts und Allgemeine Normen

2.      Verfassungsrecht

3.      Eherecht

4.      Verkündigungsrecht und Sakramentenrecht)

 

  • pro Semester wenigstens ein kirchenrechtliches Hauptseminar

 

  • im Wintersemester: Blockseminare De Processibus Matrimonialibus (Potsdam) und Struktur und Arbeitsweise der Römischen Kurie (Rom)

 

  • jedes Sommersemester: Kirchenrechtliches Kolloquium für Diplomanden/innen

 

Kirchenrecht als Schwerpunktfach

Im Fach Kirchenrecht kann spätestens ab dem 7. Fachsemester das Scherpunktstudium gewählt werden. Zwischen dem 5. und dem 10. Fachsemester sind fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Kolloquien) im Umfang von 8 SWS zu besuchen. Darüber hinaus wird im Schwerpunktfach die Diplomarbeit verfaßt (§ 27 StOKTF). Das Thema wird in Absprache mit dem Professor festgelegt und die Arbeit von diesem als Mentor betreut. Für die Bearbeitung stehen ab Ausgabe des Themas 6 Monate zur Verfügung. Sie dient dem Nachweis, wissenschaftliche Sachverhalte selbstständig zu bearbeiten und formal wie sachlich korrekt darstellen zu können (vgl. § 17 DiplPOKTF/ 2002).

Das Schwerpunktfach wird in einer eigenen 30minütigen mündlichen Prüfung am Ende des 10. Semesters geprüft (§ 22 Abss. 1 und 5 DiplPOKTF/2002).