
Die Leitung der katholischen Kirche, zu der derzeit weltweit mehr als eine Milliarde Getaufte gehören, liegt beim Papst, dem die Römische Kurie als Hilfsorgan zur Seite steht. Um einen Einblick in deren Struktur und Arbeitsweise zu gewinnen, nahmen 45 Studierende und Lehrende des Kirchenrechts vom 17. bis 23. Februar 2008 an einem Seminar in Rom teil. Dort besuchten sie Einrichtungen der Römischen Kurie und befassten sich in mehreren Arbeitssitzungen und einem Studientag mit zentralen Fragen und Problemen der Leitung der Gesamtkirche.
Das seit 2002 jährlich durchgeführte Seminar fand unter der Leitung von Prof. DDr. Elmar Güthoff für Studierende und Lehrende des Kirchenrechts der Universitäten München, Augsburg, Potsdam und Eichstätt statt. Ziel des Seminars ist es, den Aufbau und die Einrichtungen der Kurie (Dikasterien) mit ihren konkreten Aufgabenbereichen kennenzulernen. Selbst für viele Theologen und Kirchenrechtler scheint die Kurie ein weit entferntes und vielleicht sogar unnahbares Organ zu sein. Die Teilnehmer des Seminars konnten nun einen ganz anderen Eindruck gewinnen. Es stellte sich bei den zahlreichen Besuchen der Dikasterien, wie zum Beispiel der Kongregation für die Glaubenslehre, den Gerichtshöfen der Römischen Rota und der Apostolischen Signatur und dem Rat für die Gesetzestexte heraus, dass dort sehr engagierte und an dem Wohl des Glaubens und der Gläubigen interessierte Personen, sowohl Kleriker als auch Laien, arbeiten. Beim Empfang im Staatssekretariat wurde dies in besonderer Weise deutlich, als sich Msgr. Christpoh Kühn nach den persönlichen Eindrücken, die die Gruppe von der Kurie gewonnen hat, erkundigte.
Besondere Höhepunkte waren die persönlichen Begrüßungen des Präfekten der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Kardinal Francis Arinze, und des Präfekten der Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Kardinal Zenon Grocholewski. Beide ermutigten die Seminarteilnehmer zum engagierten Studium des Kirchenrechts. Selbst Papst Benedikt XVI. begrüßte die Gruppe persönlich im Rahmen seiner Ansprache bei der Generalaudienz am 20. Februar 2008.
Neben den Besuchen der Dikasterien fanden auch Arbeitssitzungen im Päpstlichen Institut für Kirchenmusik, der Päpstlichen Universität Gregoriana und dem Päpstlichen Orientaleninstitut statt, bei der die Teilnehmer Referate zu Einrichtungen, Entscheidungsebenen und Aufgabengebieten der Dikastieren vortrugen. Auftakt des Seminars war der Studientag am 18. Februar 2008 mit dem Titel ›Das Recht des Urhebers am eigenen Werk und der katholischen Kirche am eigenen Namen‹ an der Päpstlichen Universität Antonianum. Nach einer thematischen Einführung durch den Präsidenten der SIAE (Società italiana degli autori ed editori), Giorgio Assumma, brachten die Referate von Dr. Christian Kröber (Johannes-Overath-Institut Potsdam), Dr. Manlio Mallia (Direktor der SIAE) und Prof. DDr. Elmar Güthoff (Universitäten München, Augsburg und Potsdam) den Teilnehmern die Problematik um die Vergütungspflicht der musica sacra näher. Die SIAE unterbreitete das Angebot, über die bislang ungeregelte Vergütung für die Nutzung von musica sacra in Italien mit der Kirche in die Diskussion einzutreten.
Das Seminar hat wieder einmal gezeigt, dass die Theorie nur einen Teil des Wissens ausmacht. Die persönliche Begegnung mit der Römischen Kurie vor Ort brachte den Teilnehmern die Leitung des Gesamtkirche in vielerlei Hinsicht näher.
Sabine Heidl
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Msgr. Huber vermittelt einen Einblick in die Arbeitsweise der Römischen Kurie |
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