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Tagung "De Processibus Matrimonialibus" 2010


 

Tagung zum Eheprozessrecht

 

Am 18. und 19. November 2010 fand in den Gebäuden der Munich Re in München die jährliche Tagung „De Processibus Matrimonialibus“ mit 127 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt.

Unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff und Privatdozent Dr. Karl-Heinz Selge wurde ein umfangreiches Programm zu aktuellen und historischen Fragen aus dem kirchlichen Eheprozessrecht geboten.

 

Nur auf den ersten Blick mag sich manch ein Teilnehmer gewundert haben, dass die Tagung mit dem Referat eines Exegeten des Neuen Testaments, Prof. Dr. Knut Backhaus (München), eröffnet wurde. Prof. Backhaus vermochte es, dem Publikum in besonderer Weise die biblischen Grundlagen des Kirchenrechts zu verdeutlichen. Dazu diente eine Exegese der Evangelienberichte um das kategorische Verbot der Eheschließung bei Jesus. Er zeigte anhand von Mk 10, 1-12 und Mt 19, 3-9 die gesicherte  Historizität des Ehescheidungsverbotes Jesu auf.

 

Einen großen Sprung in der Geschichte unternahm das zweite Referat von Prof. Dr. Elemér Balogh (Szeged), in dem die Einführung der kirchlichen Gerichtsbarkeit in Bayern thematisiert wurde. Rechtshistoriker Prof. Balogh, Verfassungsrichter in Ungarn, untersuchte u. a. die  Entwicklung der Visitationsgerichte, deren Aufgaben und Gegenstände, die Rolle und Entwicklung des Eides als Beweismittel, die Zehntgerichte sowie die päpstliche Jurisdiktion im Bezug auf Bayern.

 

Mit einem systematischen Vortrag zur Entwicklung ständiger richterlicher Vermutungen in der neueren Rota-Rechtsprechung und deren Anwendung in den untergeordneten Gerichten überzeugte Dr. Patrick Hubert. Der Offizial von Luxemburg stellte in seinem Referat die umfangreichen und spannenden Ergebnisse seines Forschungsschwerpunktes dar und regte dadurch die Fragen interessierter Fachleute an, die in der Praxis mit der Anwendung der richterlichen Vermutungen zu tun haben.

 

Den sogenannten „Altfällen“ und den prozess- und verwaltungsrechtlichen Folgen, die nach der Promulgation des Motu Proprio „Omnium in mentem“ entstanden sind, widmete sich Prof. Dr. Thomas Schüller (Münster). Der Referent diskutierte die Frage der Rückanwendbarkeit des Schreibens des PCLT aus dem Jahr 2006 zum „actus formalis“. Nachfolgend beschäftigte er sich mit der Frage, auf welchem Weg Ehen für nichtig erklärt werden können, wenn zwischen 1983 und 2006 sowie zwischen 2006 und 2010 im Anschluss an einen Abfall von der Kirche durch Formalakt eine Eheschließung nur in ziviler Form erfolgte.

 

Die Unterschiede zwischen dem lateinischen und orientalischen Kirchenrecht im Hinblick auf die Ehe zeigte Frau Prof. Dr. Dr. Astrid Kaptijn (Fribourg) auf. Sie verglich entsprechende und abweichende Normen des CIC und des CCEO bezüglich des Ehekonsenses, des Eheverständnisses, der Ehehindernisse sowie der Eheschließungsform. Mit diesen Unterschieden werden die Gerichte sowie die Pastoral immer wieder konfrontiert. Dies zeigte sich in der anschließenden Diskussion und den Fragen des Fachpublikums.

 

Prof. Dr. Matthias Pulte (Mainz) stellte die interessante Frage: „Trifft der Strukturwandel in den deutschen Diözesen auch die kirchliche Gerichtsbarkeit?“. Der Referent stellte die vom Gesetzgeber ermöglichten Erleichterungen vor, wenn die Bildung von aus Klerikern bestehenden Gerichtshöfen an einem konkreten Gericht auf Schwierigkeiten stößt. Mit Leben erfüllt wurden diese theoretischen Ausführungen durch zwei Beispiele aus den Diözesen Essen und Limburg, die ausführlich dargestellt und hinterfragt wurden.

 

Im Rahmen der Relationes leisteten auch die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler interessante Beiträge. Studierende der Theologie und des Kirchenrechts auch Bochum, Eichstätt, Innsbruck und München stellten in Kurzreferaten ehe- und prozessrechtliche Themen vor. Die besondere Herausforderung lag darin, umfangreiche Themen innerhalb weniger Minuten auf den Punkt zu bringen und die wichtigsten Inhalte dem Fachpublikum zu präsentieren.

Meldung vom 10.12.2010